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CE-Kennzeichnung


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Bestimmte Produkte, für die eine Übereinstimmung mit den entsprechenden EU-Richtlinien gefordert wird, müssen die CE-Kennzeichnung tragen. Erst damit ist die freie Verkehrsfähigkeit innerhalb der Europäischen Union sichergestellt.

Die Übereinstimmung mit den einschlägigen Richtlinien wird durch die CE-Kennzeichnung dokumentiert, die vom Hersteller direkt am Produkt angebracht wird. Gegebenenfalls wird eine neutrale Stelle eingeschaltet, die von den einzelstaatlichen Aufsichtsbehörden bei der EU-Kommission benannt wird (benannte/notifizierte Stelle).

DIN CERTCO ist eine in Deutschland von der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik akkreditierte, vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung anerkannte und von der EU-Kommission benannte Prüf- und Zertifizierungsstelle (Notified Body, Kenn Nr. 0196). Sie erteilt Baumusterprüfbescheinigungen im Rahmen folgender Richtlinien:


* Richtlinie 92/42/EWG (Wirkungsgrade von Warmwasserheizkesseln)

* Richtlinie 89/686/EWG (Persönliche Schutzausrüstung)

Wir arbeiten ausschließlich mit Herstellern und Lieferanten zusammen, die diese Anforderungen erfüllen und eine Baumusterungsprüfung Ihrer Produkte vorweisen können!

Quelle: DIN CERTCO

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